Behandlungspflege (SGB V) auf ärztliche Anordnung
Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Leistungen, die der verordnende Arzt an den Pflegedienst delegiert. Die Leitung des Pflegedienstes stellt dann die geeigneten Pflegefachkräfte zur Ausübung dieser Leistung.
Die zuständige Krankenkasse stellt dem Patienten für diese Leistung eine Zuzahlungsgebühr in Rechnung, sofern dieser nicht von einer Zuzahlung befreit ist.
Diese Zuzahlung variiert je nach Art und Anzahlung der Leistung.
Der Pflegedienst verlangt für diese Leistung kein Entgeld, sofern diese von der Krankenkasse gezahlt wird.
Sollte es nicht zu Zahlungsübernahme durch die Krankenkasse kommen, so werden diese Leistungen dem Patienten in Rechnung gestellt. (PDF-Datei am Ende der Seite)
Leistungen:
Medikamente verabreichen / Injektionen sc, im / Portversorgung / Wundverbände / Kompressionsverbände / katheterisieren der Harnblase / Bronchialtoilette und Absaugung / u.v.m.
Pflegeleistungen (SGB XI) auf Kassenleistung - auch auf Privatleistung möglich
Darunter versteht man Leistungen, welche das alltägliche Grundbedürfnis auf:
Körperpflege / Ernährung / Unterstützung bei der Ausscheidung / Mobilisation und Bewegung / hauswirtschaftliche Leistungen / Einkauf u.v.m. unterstützen und erleichtern.
Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nach einer Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) wird der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt. Welche Pflegegrade mit welchen finanziellen Leistungen es gibt, können Sie sich im Anschluss runterladen. Ebenso eine Liste unserer Leistungen.
Da das Pflegegeld meist den kompletten Pflegebedarf nicht abdeckt, ist oft eine private Zuzahlung notwendig.
Weiterhin stellt der Pflegedienst eine Investitionspauschale von 7% der Pflegeleistung in Rechnung (Privatleistungen / Zuzahlungen ausgeschlossen).
Für die Erklärung der Investitionspauschale und die Preisliste der Pflegeleistungen, bieten wir Ihnen PDF-Dateien am Ende der Seite.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§45 SGB XI)
Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz.
Leistungen zur Förderung der physischen und psychischen Ressourcen und die Mobilisation von verlorengegangenen Fähigkeiten (z.B. Spaziergänge, Gedächtnistraining, Basteln).
Diese Leistungen kann von allen Patienten mit einem Pflegegrad in Anspruch genommen werden. 125 € stellt die Pflegekasse monatlich dafür zur Verfügung. Der Betrag muss jedoch nicht monatlich ausgeschöpft werden. Er kann übers Jahr angesammelt werden und bis ins darauffolgende Halbjahr mitgenommen werden. Ebenfalls kann dieser Betrag für Leistungen in einer Tagespflege genutzt werden. (PDF-Datei am Ende der Seite)
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Die sind sowohl Leistungen die im Rahmen eines Pflegegrades erbracht werden können (Einkauf, Sauberhalten der Wohnung - Umfang ist begrenzt), als auch privat (Anzahl und Inhalt der HW-Leistung individuell frei wählbar)
Pflegeberatungen §37 SGB XI
Angehörige, welche ohne Pflegedienst ihre Liebsten versorgen, sind verpflichtet in vorgegebenen Anständen ihre Pflege von einem Pflegedienst begutachten zu lassen. Dieser Besuch soll zur Unterstützung des Angehörigen dienen. Diese Leistung wird ausschließlich von der Pflegekasse gezahlt.
Der Pflegedienst ist frei wählbar.
Verhinderungspflege
Vermittlungsleistungen
Vermittlung von Mittagessen, Fußpflege, Friseur, Leistungen von Sanitärhäusern / Physiotherapien / Ergotherapien / Notrufanbietern u.v.m
Sollten Sie Fragen zu diesen Leistungen haben, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.
Nutzen Sie auch unsere PDF-Dokumente zu Ihrer Informationsgewinnung.
Hier finden Sie uns
agil Pflegedienst Gbr
An der Elsteraue 15
07985 Elsterberg
Ansprechpartner
agil Pflegedienst:
Verena Liebenthal (PDL)
Uta Jürgens (PDL)
Jeanette Krippenstapel (stellvertr. PDL)
agil Tagespflege:
Uta Jürgens (PDL)
Anna Fritsch (stellvertr. PDL)
Telefon
agil Pflegedienst: 036621 266096
agil Tagespflege: 036621 266098
Fax: 036621 266097
E-mail: agil-pflegedienst@gmx.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
8.00 - 14.00 Uhr
(c) 2021 agil Pflegedienst